Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es eine Überschneidung verschiedener klassischer Rechtsgebiete darstellt. Es ist durch den Fachanwalt ein einheitlicher Lebenssachverhalt - nämlich die Teilnahme am Straßenverkehr - nach seinen möglichen Folgen in zivilrechtlicher, versicherungsrechtlicher, strafrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialrechtlicher Hinsicht zu ordnen.

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