Strafrecht

Innerhalb des Arzthaftungsrechts liegt das Schwergewicht eindeutig auf dem zivil- rechtlichen, schadensersatzorientierten Ver- fahren.
Nicht selten beschränkt sich jedoch der Vorwurf eines Behandlungsfehlers nicht ausschließlich auf die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldan- sprüchen, sondern führt gleichermaßen zu der Einleitung eines Strafverfahrens. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende und kompetente Überprüfung des straf- rechtlichen Vorwurfs, um diesen gegebenen- falls bereits im Vorfeld auszuräumen und so auf eine außergerichtliche Beendigung des Strafverfahrens hinzuwirken.

Strafrecht
Gutes Zureden hilft nicht immer.